
Die Stadtranderholung

26. Juni – 07. Juli 2023 | 10. Juli – 21. Juli 2023 |
24. Juli – 04. August 2023 |
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SRE Sennestadt (6 – 12 Jahre) |
SRE 1 | SRE 2 | SRE 3 |
SRE Theesen (6 – 12 Jahre) |
SRE Theesen | – | – |
SRE Teenies (13 – 15 Jahre) |
Teenies 1 |
– | Teenies 3 |
* Die Betreuung vor Ort ist Montags bis Freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr gewährleistet.
** Das Teenie-Angebot endet jeweils einen Tag früher, nämlich am Donnerstag der zweiten Woche.
Zwei Wochen Stadtranderholung kosten:
180,00 € ohne Ermäßigung
130,00 € pro Kind, wenn mehrere Kinder aus einem Haushalt angemeldet werden
100,00 € ermäßigter Beitrag
Die Ermäßigung gewähren wir bei Vorlage eines Bielefeld-Passes oder eines ALG II Bescheides. Außerdem ist eine Beantragung der Bezuschussung durch „Bildung und Teilhabe“ möglich – sprechen Sie uns an.
Zwei Sonderbusse holen die Kinder morgens zwischen 8:00 und 9:00 Uhr in ihren Stadtteilen ab und bringen sie zwischen 17:00 und 18:00 Uhr dorthin wieder zurück. Für die SRE in Theesen wird ein dritter Bus eingesetzt. Um einen reibungslosen Ablauf der Fahrt zu gewährleisten, fahren in den Bussen Busbetreuer*innen mit, die auch darauf achten, dass Ihre Kinder bei der Rückfahrt die richtige Haltestelle nicht verpassen. Die genauen Abfahrts-, und Ankunftszeit für „Ihre“ Haltestelle teilen wir Ihnen rechtzeitig in einem Elternbrief mit.
Blauer Bus, Richtung Sennestadt, westliche Route
Stadtteil | Straße | Haltestelle |
Schildesche | Deciusstr. | Deciusstraße |
Schildesche | Westerfeldstr. | Altes Freibad |
Schildesche | Westerfeldstr. | Horstheider Weg |
Gellershagen | Voltmannstr. | Hainteichstr. |
Uni | Voltmannstr. | Laborschule |
Mitte | Stapenhorststr. | Weststraße |
Mitte | Kesselbrink | Polizeipräsidium |
Gadderbaum | Arthur-Ladebeck-Str. | Bethel |
Brackwede | Berliner Straße | Brackwede Kirche |
Senne | Paderborner Str. | Spelenkampweg |
Sennestadt | Elbeallee | Ehrenbergplatz |
Roter Bus, Richtung Sennestadt, östliche Route
Stadtteil | Straße | Haltestelle |
Brake | Braker Str. | Bahnhof Brake |
Baumheide | Rabenhof | Baumheide/ Marktkauf |
Mitte | Bleichstraße | Feldstraße |
Heepen | Alter Postweg | Am Büscherhof |
Heepen | Potsdamer Str. | Plöner Straße |
Oldentrup | Potsdamer Str. | Spannbrink |
Stieghorst | Stieghorster Str. | Stieghorst Zentrum |
Sieker | Sieker Endstation | |
Hillegossen | Lipper Hellweg | Hillegossen Freibad |
Lämershagen | Lämershagener Str. | Wrachtrup |
Sennestadt | Senner Hellweg | Luheweg |
Gelber Bus, Richtung Theesen
Stadtteil | Straße | Haltestelle |
Lohmannshof | Zehlendorfer Damm | Lohmannshof |
Großdornberg | Werther Str. | Bürgerzentrum |
Babenhausen | Babenhauser Str. | Haferstraße |
Schröttinghausen | Schröttinghauser Str. | Kralemann |
Jöllenbeck | Beckendorfstr. | Köhlerstraße |
Jöllenbeck | Vilsendorfer Str. | Adlerdenkmal |
Vilsendorf | Vilsendorfer Str. | Orchideenstraße |
Schildesche | Westerfeldstr. | Altes Freibad |
Unser Mittagessen wird jeden Tag von der Großküche im benachbarten Haus Neuland frisch zubereitet. Mit einem PKW transportieren wir das Essen zum Gelände, wo es dann meist unter freiem Himmel eingenommen wird. Falls das Wetter dies nicht zulässt, steht uns ein großes Zelt zur Verfügung.
Zum Abschluss des Tages bekommen alle Kinder in ihren Gruppen noch ein Stück Kuchen und gegen den großen Durst stehen den ganzen Tag über Früchtetee und Mineralwasser an der Baracke bereit.
Frühstück bringen die Kinder selbst mit. Es wird im Gruppenverband gegessen.
Kurz vor den Sommerferein – üblicherweise der letzte Mittwoch davor – gibt es für Sie und ihr Kind/ihre Kinder die Gelegenheit sich das Gelände anzuschauen. In Sennestadt gibt es einen offenen Elternabend. Erfahrene Betreuer*innen geben Führungen über das Gelände und beantworten alle offenen Fragen.
In Theesen und bei den Teenies gibt es einen klassischen Elternabend. Die Termine werden per Elternbrief bekannt gegeben.
Erholung ist ein wichtiges Bedürfnis von Kindern und ist als Kinderrecht in der UN-Kinderrechtskonvention (Art. 31) * verankert.
Für uns stehen die Bedürfnisse der Kinder an erster Stelle. Dabei nimmt jedoch das Bedürfnis nach Erholung einen besonderen Stellenwert ein. Die Stadtranderholung ist ein Ferienangebot und verfolgt als solches das Ziel, Kindern Abwechslung vom (Schul-) Alltag zu ermöglichen.
Wir legen Wert auf aktive Erholung, wobei die Umgebung aus unserer Sicht eine entscheidende Rolle spielt: Die Stadtranderholung findet draußen in der Natur statt, frei nach dem Motto „Raus aus der Stadt – ab in den Wald“. Es gibt viel Aufregendes und Neues im Wald zu entdecken, er bietet Platz zum Spielen und zum laut sein, aber auch immer wieder Momente der Ruhe. Hier können Kinder ihre Ferien genießen und das tun, worauf sie selbst Lust haben. Gleichzeitig vermitteln wir einen respektvollen Umgang mit Natur und Umwelt.
Selbst- und Mitbestimmung sind wichtige Elemente unserer Arbeit, denn Kinder wissen selbst am besten, was ihre Wünsche und Bedürfnisse sind. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, diesen mit Offenheit und Wertschätzung zu begegnen.
Deshalb verpflichten wir uns,
- den Kindern und ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen mit Offenheit und Wertschätzung zu begegnen.
- das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre zu achten und keine Form der Gewalt auf sie auszuüben oder zu tolerieren, sei es körperliche, soziale, psychische oder sexuelle Gewalt.
- keine Formen von Diskriminierung (Sexismus, Rassismus, etc.) auszuüben oder zu tolerieren.
- einen respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander zu vermitteln und selbst zu pflegen.
- einen respektvollen Umgang mit Natur und Umwelt zu vermitteln und selbst zu pflegen.
- die Angebote nach dem Entwicklungsstand der Kinder auszurichten und kindgerechte Methoden einzusetzen.
- die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und das Recht am eigenen Bild zu achten.
- einzugreifen, wenn gegen diese Selbstverpflichtung verstoßen wird und gegebenenfalls die Leitung der Stadtranderholung oder die Geschäftsführung des Bielefelder Jugendringes e.V. zu informieren.
- diese Selbstverpflichtung auch im Umgang mit den anderen Mitarbeitenden der Stadtranderholung einzuhalten.
* Artikel 31 [Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben, staatliche Förderung]
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.
(2) Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.


Petra Einhaus
Verwaltung:
Offene und Mobile Arbeit /
Buchhaltung und Personalwesen
Tel. 0521 – 55 75 25 12