Unsere Vision: »Alle jungen Menschen sind glückliche junge Menschen.«
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 14. Juli – 25. Juli 202528. Juli – 08. August 202511. August – 22. August 2025

SRE Sennestadt

(6 – 12 Jahre)

SRE 1SRE 2SRE 3

SRE Theesen

(6 – 12 Jahre)

SRE Theesen

SRE Teenies

(13 – 15 Jahre)

Das Teenie-Angebot kann dieses Jahr leider nicht stattfinden

* Die Betreuung vor Ort ist Montags bis Freitags von 9:00 bis 16:00 Uhr gewährleistet.

Zwei Wochen Stadtranderholung kosten:

220,00 € ohne Ermäßigung

160,00 € pro Kind, wenn mehrere Kinder aus einem Haushalt angemeldet werden

130,00 € ermäßigter Beitrag *

* Die Ermäßigung gewähren wir bei Vorlage eines Bielefeld-Passes oder eines ALG II Bescheides. Außerdem ist eine Beantragung der Bezuschussung durch „Bildung und Teilhabe“ (BuT) unkompliziert möglich. Die Kosten werden durch BuT oft komplett übernommen.


Karte noch in Arbeit.

Zwei Sonderbusse holen die Kinder morgens zwischen 8:00 und 9:00 Uhr in ihren Stadtteilen ab und bringen sie zwischen 16:00 und 17:00 Uhr dorthin wieder zurück. Für die SRE in Theesen wird ein dritter Bus eingesetzt. Um einen reibungslosen Ablauf der Fahrt zu gewährleisten, fahren in den Bussen Busbetreuer*innen mit, die auch darauf achten, dass Ihre Kinder bei der Rückfahrt die richtige Haltestelle nicht verpassen. Die genauen Abfahrts-, und Ankunftszeit für „Ihre“ Haltestelle teilen wir Ihnen rechtzeitig in einem Elternbrief mit.

Blauer Bus, Richtung Sennestadt, westliche Route
Stadtteil Straße Haltestelle
Schildesche Deciusstr. Decius­straße
Schildesche Wester­feldstr. Altes Freibad
Schildesche Wester­feldstr. Horstheider Weg
Gellers­hagen Voltmannstr. Hainteichstr.
Uni Voltmannstr. Laborschule
Mitte Stapen­horststr. Weststraße
Mitte Kesselbrink Polizei­präsidium
Gadderbaum Arthur-­Ladebeck-Str. Bethel
Brackwede Berliner Straße Brackwede Kirche
Senne Paderborner Str. Spelenkampweg
Sennestadt Elbeallee Ehrenberg­platz
Roter Bus, Richtung Sennestadt, östliche Route
Stadtteil Straße Haltestelle
Brake Braker Str. Bahnhof Brake
Baumheide Rabenhof Baumheide/ Marktkauf
Mitte Bleich­straße Feldstraße
Heepen Alter Postweg Am Büscherhof
Heepen Potsdamer Str. Plöner Straße
Oldentrup Potsdamer Str. Spannbrink
Stieghorst Stieghorster Str. Stieghorst Zentrum
Sieker Sieker Endstation
Hillegossen Lipper Hellweg Hillegossen Freibad
Lämershagen Lämershagener Str. Wrachtrup
Sennestadt Senner Hellweg Luheweg
Gelber Bus, Richtung Theesen
Stadtteil Straße Haltestelle
Lohmanns­hof Zehlendorfer Damm Lohmanns­hof
Großdorn­berg Werther Str. Bürger­zentrum
Baben­hausen Baben­hauser Str. Hafer­straße
Schrötting­hausen Schrötting­hauser Str. Kralemann
Jöllenbeck Becken­dorfstr. Köhler­straße
Jöllenbeck Vilsen­dorfer Str. Adlerdenkmal
Vilsen­dorf Vilsen­dorfer Str. Orchideen­straße
Schildesche Wester­feldstr. Altes Freibad

Unser Mittagessen wird jeden Tag von der Großküche im benachbarten Haus Neuland frisch zubereitet. Wir essen gemeinsam unter freiem Himmel. Falls das Wetter dies nicht zulässt, steht uns ein großes Zelt zur Verfügung. Grundsätzlich ist das Mittagessen vegetarisch und wird modular angeboten: Die Kinder können sich ihr Essen selbst zusammenstellen. Einmal pro Woche wird auch Fleisch serviert.

Zum Abschluss des Tages bekommen alle Kinder in ihren Gruppen noch ein Stück Kuchen oder Kekse und gegen den großen Durst steht den ganzen Tag Mineralwasser bereit.

Frühstück bringen die Kinder selbst mit. Es wird im Gruppenverband gefrühstückt.

Kurz vor den Sommerferein – üblicherweise der letzte Mittwoch davor – gibt es für Sie und ihr Kind/ihre Kinder die Gelegenheit sich das Gelände anzuschauen. In Sennestadt gibt es einen offenen Elternabend. Erfahrene Betreuer*innen geben Führungen über das Gelände und beantworten alle offenen Fragen.

In Theesen und bei den Teenies gibt es einen klassischen Elternabend. Die Termine werden per Elternbrief bekannt gegeben.

Erholung ist ein wichtiges Bedürfnis von Kindern und ist als Kinderrecht in der UN-Kinderrechtskonvention (Art. 31) * verankert.

Für uns stehen die Bedürfnisse der Kinder an erster Stelle. Dabei nimmt jedoch das Bedürfnis nach Erholung einen besonderen Stellenwert ein. Die Stadtranderholung ist ein Ferienangebot und verfolgt als solches das Ziel, Kindern Abwechslung vom (Schul-) Alltag zu ermöglichen.

Wir legen Wert auf aktive Erholung, wobei die Umgebung aus unserer Sicht eine entscheidende Rolle spielt: Die Stadtranderholung findet draußen in der Natur statt, frei nach dem Motto „Raus aus der Stadt – ab in den Wald“. Es gibt viel Aufregendes und Neues im Wald zu entdecken, er bietet Platz zum Spielen und zum laut sein, aber auch immer wieder Momente der Ruhe. Hier können Kinder ihre Ferien genießen und das tun, worauf sie selbst Lust haben. Gleichzeitig vermitteln wir einen respektvollen Umgang mit Natur und Umwelt.

Selbst- und Mitbestimmung sind wichtige Elemente unserer Arbeit, denn Kinder wissen selbst am besten, was ihre Wünsche und Bedürfnisse sind. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, diesen mit Offenheit und Wertschätzung zu begegnen.

Deshalb verpflichten wir uns,

  • den Kindern und ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen mit Offenheit und Wertschätzung zu begegnen.
  • den Kindern die Möglichkeit zu geben bei der Gestaltung der Stadtranderholung mitzubestimmen und ihnen bei der Auswahl der Tagesaktivitäten die größtmögliche Freiheit zu lassen.
  • die Autonomie und den eigenen Willen jedes Kindes zu achten und unterstützen es in eigenverantwortlichem Handeln.
  • das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre zu achten und keine Form der Gewalt auf sie auszuüben oder zu tolerieren, sei es körperliche, soziale, psychische oder sexuelle Gewalt.
  • keine Formen von Diskriminierung (Sexismus, Rassismus, etc.) auszuüben oder zu tolerieren.
  • einen respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander zu vermitteln und selbst zu pflegen.
  • einen respektvollen Umgang mit Natur und Umwelt zu vermitteln und selbst zu pflegen.
  • die Angebote nach dem Entwicklungsstand der Kinder auszurichten und kindgerechte Methoden einzusetzen.
  • die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und das Recht am eigenen Bild zu achten.
  • einzugreifen, wenn gegen diese Selbstverpflichtung verstoßen wird und gegebenenfalls die Leitung der Stadtranderholung oder die Geschäftsführung des Bielefelder Jugendringes e.V. zu informieren.
  • diese Selbstverpflichtung auch im Umgang mit den anderen Mitarbeitenden der Stadtranderholung einzuhalten.

* Artikel 31 [Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben, staatliche Förderung]
(1)    Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.
(2)    Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.

Janik Lembert

Stadtranderholung

Tel. 0521 – 55 75 25 21

sre@bielefelder-jugendring.de

Petra Einhaus

Verwaltung:
Offene und Mobile Arbeit /
Buchhaltung und Personalwesen

Tel. 0521 – 55 75 25 12

sre@bielefelder-jugendring.de