Unsere Vision: »Alle jungen Menschen sind glückliche junge Menschen.«
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Aktuelle Handlungsempfehlungen und Erlasse

Während der Corona-Zeit veröffentlichen wir auf dieser Seite aktuelle Empfehlungen und Erlasse. 

Informationen vom Gesundheitsamt Bielefeld

Verleih von Gesellschaftsspielen

Der Verleih von Spielen ist grundsätzlich möglich. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Spiele 72 Stunden „in Quarantäne“ müssen, bevor sie erneut ausgeliehen werden. Es darf kein Verleih von Spielen an Familien, die sich in Quarantäne befinden, stattfinden.

Eins-zu-Eins-Spaziergänge

Spaziergänge mit einem Kind oder Jugendlichen sind machbar, der Mindestabstand sollte selbstverständlich auch hier gewahrt werden. Nicht möglich sind Eins-zu-Eins- Spziergänge mit Kindern und Jugendlichen aus Familien, die sich in Quaratäne befinden.