Aktuelle Handlungsempfehlungen und Erlasse
Während der Corona-Zeit veröffentlichen wir auf dieser Seite aktuelle Empfehlungen und Erlasse.
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein- Westfalen:
Aktuelle Fassung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 2 (Coronaschutzverordnung –CoronaSchVO) gültig ab dem 08.August 2022.
Landesjugendring NRW: FAQ´s zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Jugendförderung
Die Liste des Landesjugendring NRW enthält Regelungen, Fragen und Antworten rund um Angebote der Jugendförderung.
Kommunikation zwischen Kinder- und Jugendarbeit und dem Gesundheitsamt
Informationen und Ansprechpersonen des Bielefelder Gesundheitsamtes bei einem positiven Corona(verdachts)fall in der Kinder- und Jugendarbeit
Landesjugendring NRW: Orientierungshilfe Jugendverbandsarbeit und Corona
Zusammenfassung nach der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW
Informationen der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen
Förderung aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW und der Titelgruppe 68 – Koordinierung der Maßnahmen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und für junge Geflüchtete.
Jugendamt Bielefeld informiert
1:1 Betreuung gemäß Coronaschutzverordnung §7, Absatz 1a für Kinder und Jugendliche in Notlagen und Konfliktsituationen möglich
Landesjugendring NRW:
Aktualisiert: Orientierungshilfe zum Umgang mit Freizeitaktivitäten in den Sommerferien 2020
AGOT- Arbeitsgemeinschaft Offene Türen Nordrhein-Westfalen e.V.
Eine Ideensammlung analoger und digitaler Werkzeuge.
Aktuell: Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Regionen mit besonderem Infektionsgeschehen
Coronaregionalverordnung für die Kreise Gütersloh und Warendorf
Landesjugendring NRW: Orientierungshilfe zum Umgang mit Freizeitaktivitäten in den Sommerferien 2020
Zusammenfassung der aktuellen Regelungen zum Umgang mit
Freizeitaktivitäten in den Sommerferien 2020
und den Angeboten der Jugendverbandsarbeit
Orientierungshilfe für die Wieder-Öffnung der Kinder- und Jugendarbeit
Für die Bielefelder Kinder- und Jugendarbeit beginnt die stufenweise Lockerung der Corona- Eindämmungsmaßnahmen.
Landesjugendring NRW: Juleica in Corona- Zeiten
UPDATE zu Erste- Hilfe- Schulungen.
Der Landesjugendring NRW informiert über Anpassungen und Entscheidungen zur Juleica- Ausbildung.
Landesjugendring NRW: aktualisierte Handlungsempfehlungen zum Umgang mit dem Corona- Erlass des MKFFI
Auswirkungen auf geförderte Maßnahmen im Kinder- und Jugendförderplan NRW (KJFP) vom 13.03.2020
AJS NRW Statement zu Corona: Auch in Krisenzeiten – Kinder haben Rechte
Angesichts der aktuellen Lage hat sich die landesweite Fachstelle für den Kinder- und Jugendschutz einige Gedanken zum Umgang der Jugendhilfe mit der Corona-Krise zusammengefasst.
Landesjugendring NRW: Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Honoraren in Bezug auf den Corona- Erlass
Empfehlungen des Landesjugendrings hinsichtlich des Umgangs mit Honoraren in Bezug auf den Corona-Erlass des MKFFI zu den Auswirkungen auf geförderte Maßnahmen im Kinder-und Jugendförderplan NRW (KJFP) vom 13.03.2020
Informationen vom Gesundheitsamt Bielefeld
Verleih von Gesellschaftsspielen
Der Verleih von Spielen ist grundsätzlich möglich. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Spiele 72 Stunden „in Quarantäne“ müssen, bevor sie erneut ausgeliehen werden. Es darf kein Verleih von Spielen an Familien, die sich in Quarantäne befinden, stattfinden.
Eins-zu-Eins-Spaziergänge
Spaziergänge mit einem Kind oder Jugendlichen sind machbar, der Mindestabstand sollte selbstverständlich auch hier gewahrt werden. Nicht möglich sind Eins-zu-Eins- Spziergänge mit Kindern und Jugendlichen aus Familien, die sich in Quaratäne befinden.