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Orientierungshilfe zum Umgang mit Freizeitaktivitäten in den Sommerferien 2020

In der Coronaschutzverordnung und in ihrer Anlage werden Regeln definiert, unter deren Einhaltung Angebote der Jugendverbände in den Ferien, an (verlängerten) Wochenenden und unter der Woche stattfinden können.

Diese Zusammenfassung soll die derzeit geltenden Bestimmungen darstellen und erläutern. Die aktuelle Fassung bezieht sich auf die Coronaschutzverordnung vom 01.09.2020.

Wichtig: Wir beziehen uns in dieser Darstellung auf die Regeln des Landes Nordrhein-Westfalen. Es können vor Ort durch die Kommunen weitergehende Regelungen gelten! Außerdem kann es sein, dass die Räumlichkeiten oder Häuser, in denen Angebote durchgeführt werden, weitergehende Regelungen in ihren Hygienekonzepten festlegen. In diesem Falle seid ihr ggf. auch zur Einhaltung dieser Regelungen verpflichtet.

Orientierungshilfe Jugendverbandsarbeit und Corona_LJR_2020_09_08

Einwilligung Corona FFZ

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