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Jugendamt Bielefeld informiert:

Das Jugendamt der Stadt Bielefeld möchte noch einmal deutlich dazu ermutigen, neben den digitalen und kontaktlosen Angeboten, ähnlich wie im Frühjahr, auch 1:1 Betreuungen anzubieten, die die Coronaschutzverordnung gemaß §7, Absatz 1a  für Kinder und Jugendliche in Notlagen und Konfliktsituationen ermöglicht.

Unter Beachtung der Abstandsregel, der Mund- und Nasenbedeckung und der Hygienevorschriften sind Angebote wie z.B. Beratungs- und Krisengespräche, Stadtteilspaziergänge, schulunterstützende Maßnahmen möglich und aufgrund der aktuellen Bedarfssituation von Kindern und Jugendlichen wichtig und wünschenswert .

Davon ausgenommen sind allerdings sportliche Angebote (Tanzen, Fitness etc.) sowie musikalische Angebote. Diese Angebote würden mit der Coronaschutzverordnung kollidieren.

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