Fortbildung "Aufsichtspflicht in der Kinder- und Jugendarbeit" am 25.März 2020 von 19:30 Uhr - 21:30 Uhr
Das Thema:
Ob Tagesausflug, Ferienfreizeit oder normale Gruppenstunde – wer Gruppen leitet, muss aufpassen, dass nichts passiert. Andererseits sollen Kinder und Jugendliche auch eigene Erfahrungen machen dürfen. Wie weit darf man sie gehen lassen? Viele Situationen werden „aus dem Bauch heraus“ entschieden. Diese Veranstaltung soll die Fragen „Was ist denn überhaupt Aufsichtspflicht?“ und „Wie kann ich diese Pflicht erfüllen?“ anhand praktischer Beispiele näher beleuchten und dadurch Sicherheit für die tägliche ehrenamtliche Arbeit geben.
Der Referent:
Rechtsanwalt Ingo Gierschner; er ist bereits seit über 25 Jahren in der Kinder- und Jugendarbeit engagiert und verfügt daher neben den juristischen Kenntnissen auch über einen großen praktischen Erfahrungsschatz.
Die Veranstaltung bietet eine Grundeinführung für junge ehrenamtlich Tätige und wird auch das Wissen erfahrener MitarbeiterInnen aus den Jugendverbänden, Initiativen und Vereinen der Kinder- und Jugendarbeit / Migrantenjugendorganisationen auffrischen.
Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist kostenlos.
Die Anzahl der TeilnehmerInnen ist auf 18 Personen begrenzt.
Die Fortbildung findet am 25.03.2020 in der Zeit von 19.30 Uhr- ca. 21.30 Uhr in den Räumen des Bielefelder Jugendrings (Alfred- Bozi- Str.23) statt.
Anmeldungen bitte bis spätestens 18.03.2020.
Tel. 0521 – 55 75 25 00
Mail: info@bielefelder-jugendring.de