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Förderung

Kommunale Jugendverbandsförderung in Bielefeld

Der Bielefelder Jugendring vergibt kommunale Fördergelder für die Jugendverbandsarbeit. Diese Förderung dient der Unterstützung der demokratischen Selbstorganisation und des ehrenamtlichen Engagements junger Menschen in Jugendverbänden.

Antragsberechtigt sind Jugendverbände, die als Träger der freien Jugendhilfe (SGB VIII, §§ 74 und 75) anerkannt sind sowie die Bezirkschüler*innenvertretung. In den „Richtlinien für die kommunale Jugendverbandsförderung in Bielefeld“ wird dargelegt, welche inhaltlichen und formalen Bedingungen Beachtung finden müssen.

Eingangsbereich Jugendring
Projektförderung Jugendkultur

Der Bielefelder Jugendring kann auf Antrag Kulturprojekte finanziell fördern. Hier einige wichtige Eckdaten:

• Zweimal im Jahr können Anträge für Kulturprojekte beim Bielefelder Jugendring eingereicht werden. Einsendeschluss ist jeweils der 31.12. und der 31.5. Danach beraten wir dann über die eingegangenen Anträge.

• Wichtig ist, dass die beantragten Projekte geschlechtsspezifische Aspekte im Blick haben oder Kinder und Jugendliche zur Partizipation, zu Engagement und Mitarbeit anregen.

• Weiterhin sollten sich die Projekte an bildungsferne Schichten bzw. an Kinder und Jugendliche aus einem anregungsarmen Umfeld richten.

• Die Höchstsumme pro Antrag beträgt 2500,- Euro.

• Wie die Anträge weiterhin verfasst werden müssen und unter welchen Kriterien eine Bezuschussung erfolgt, ist in unseren Richtlinien festgehalten.