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Landesjugendring NRW: Orientierungshilfe Jugendverbandsarbeit und Corona

Für Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 12. März 2021 die überarbeitete Coronaschutzverordnung
(CoronaSchVO). Erste Angebote der Jugendverbandsarbeit dürfen seitdem wieder in Präsenz
durchgeführt werden.

Der Landesjugendring NRW hat die aktuellen Regelungen für die Jugendverbandsarbeit nach der Coronaschutzverordnung zusammengefasst.

Orientierungshilfe Jugendverbandsarbeit und Corona_LJR_2021_03_15

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