Zusammenfassung der aktuellen Regelungen zum Umgang mit Freizeitaktivitäten in den Sommerferien 2020 und den Angeboten der Jugendverbandsarbeit
Mit der Neufassung der Coronaschutzverordnung und in ihrer Anlage werden Regeln definiert, unter deren Einhaltung Angebote in den Sommerferien werden stattfinden können. Diese Zusammenfassung soll die derzeit geltenden Bestimmungen darstellen und erläutern. Auch für die Wiederöffnung der Jugendverbandsarbeit vor den Sommerferien wurden darin neue Regelungen getroffen. Die Neufassung gilt seit dem 30. Mai und bleibt bis zum 15. Juni 2020 in Kraft.
Wichtig: In dieser Darstellung wird sich auf die Regeln des Landes Nordrhein-Westfalen bezogen. Es können vor Ort durch die Kommunen weitergehende Regelungen gelten!
Orientierungshilfe zum Umgang mit Sommerfreizeiten_LJR_2020_06_08
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