Landesjugendring NRW: Orientierungshilfe Jugendverbandsarbeit und Corona
Für Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 12. März 2021 die überarbeitete Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO). Erste Angebote der Jugendverbandsarbeit dürfen seitdem wieder in Präsenz durchgeführt werden.
Der Landesjugendring NRW hat die aktuellen Regelungen für die Jugendverbandsarbeit nach der Coronaschutzverordnung zusammengefasst.
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